Royal FloraHolland: Maskenpflicht ab 1. Dezember

In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Zentralregierung und des RIVMs zum Tragen nichtmedizinischer Mund-/Nasenmasken in öffentlichen Innenräumen sind Besucher ab dem 1. Dezember 2020 verpflichtet, auf dem Marktplatz Royal FloraHolland eine Maske zu tragen.

Anzeige

Der Versteigerungssaal ist davon ausgenommen, solange die Kunden Platz genommen haben. Das Tragen einer Mundmaske für den Fußweg zu und vom Sitzplatz ist jedoch obligatorisch.

Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern ein

Das Tragen einer nicht-medizinischen Mundmaske ersetzt nicht die 1,5-Meter-Regel. Es ist wichtig, dass alle immer den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten und zusätzlich eine (nicht-medizinische) Mundmaske verwenden. Jeder einzelne Kunde ist persönlich für die Einhaltung der Coronaregeln in der Kundenbox verantwortlich.

Die Sicherheit der Nutzer des Marktplatzes steht an erster Stelle. Royal FloraHolland bittet daher darum, die Richtlinien für die Nutzung des Marktplatzes und die RIVM-Richtlinien aktiv zu beachten. Nur so kann gemeinsam einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für alle auf der Marktplatz geschaffen werden. (RFH)

 

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.