Royal FloraHolland: Verschärfte Corona-Maßnahmen

Royal FloraHolland schränkt auf Grund von Corona-Schutzmaßnahmen Besuche ein und schickt Mitarbeiter nach Hause.

Royal FloraHolland verschärft Schutzmaßnahmen. Bild: GABOT.

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Wegen der zunehmenden Zahl der Corona-Infektionen in den Niederlanden hat die niederländische Regierung am 13. Oktober 2020 zusätzliche Maßnahmen angekündigt.

Einschränkung von Kundenbesuchen bei Royal FloraHolland

Royal FloraHolland bittet seine Mitarbeiter, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Auch die Besuche bei Kunden sollen eingeschränkt werden. Ein Besuch eines Mitarbeiters von Royal FloraHolland ist zwar noch möglich, aber dabei müssen folgende Vorgaben eingehalten werden: Die Mitarbeiter tragen einen Mund-Nasen-Schutz Bei einem Besuch dürfen maximal 4 Personen anwesend sein. Alle halten 1,5 m Abstand von anderen Personen.

Royal FloraHolland empfiehlt, nach Möglichkeit über Fernkauf (KOA) einzukaufen

Zur Fortsetzung der Betriebsabläufe hat Royal FloraHolland in Absprache mit den niederländischen Sicherheitsregionen eine Ausnahmegenehmigung für die maximale Zahl der Besucher in den Versteigerungssälen erhalten: 100 Personen. Diese Zahl wird momentan in einigen Versteigerungssälen regelmäßig überschritten. Auch hier wird empfohlen, möglichst über Fernkauf einzukaufen (über KOA aus Ihrer Käuferbox oder von zu Hause aus) und auf den Besuch der Versteigerungssäle weitestmöglich zu verzichten.

Zusammenlegung von Versteigerungssälen in Aalsmeer und Naaldwijk wird verschoben

Die Zusammenlegung von Versteigerungssälen in Aalsmeer und Naaldwijk wird wegen der zusätzlichen Corona-Maßnahmen um 4 Wochen verschoben. Nur so überschreitet die Auslastung der Säle G in Aalsmeer und D in Naaldwijk nicht die Zahl von 100 Personen. So kann die Sicherheit gewährleistet werden.

Ab 2. November 2020: Einkaufen nur noch über KOA

Ab 2. November 2020 ist das Einkaufen nur noch über die KOA-Software oder auf einem KOA-Tribünenarbeitsplatz (KTW) möglich. Das Einkaufen mithilfe der Tasten in der Tribünenbank ist dann nicht mehr möglich. Die Vorbereitungen laufen mittlerweile auf Hochtouren.

Mundschutzpflicht: Tragen Sie auf dem Marktplatz einen Mund-Nasen-Schutz!

Entsprechend den Richtlinien der niederländischen Regierung und des RIVM, in öffentlich zugänglichen Gebäuden einen nicht-medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, rät Royal FloraHolland dringend, auch auf dem Marktplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt beispielsweise für die Anlieferbereiche, für die Wege zu den Versteigerungssälen und für die Vorbesichtigung der Blumen und Pflanzen in den Käuferstraßen. Sollte die niederländische Regierung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes demnächst zwingend vorschreiben, wird dies ebenfalls umgesetzt werden.

Bitte beachten: Das Tragen eines nicht-medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist kein Ersatz für die Abstandsregelung (1,5 m). Es ist wichtig, dass stets 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen gehalten wird. (Royal FloraHolland)

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