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FloraHolland: Lockerung der Corona-Maßnahmen
Die Pflicht zum Tragen einer Mundmaske entfällt an öffentlichen Orten
Das Tragen einer Mundmaske in öffentlichen Bereichen wie den Versteigerungssälen, dem Logistikbereich und dem Bürobereich ist ab dem 26. Juni nicht mehr erforderlich. In Bereichen, in denen es nicht möglich ist, einen Abstand von anderthalb Metern einzuhalten, bleibt die Vorschrift, eine Mundmaske zu tragen, in Kraft.
Die Registrierung in Versteigerungssälen bleibt bestehen
Ab dem 26. Juni ist es erlaubt, weitere Besucher in den Versteigerungssälen zu empfangen. Die Anmeldung, Reservierung und Gesundheitsprüfung für die Versteigerungssälen bleibt in Kraft.
Mehr Versammlungen und Besuche vor Ort
Die maximale Besucherzahl wird aufgehoben, wenn ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann. So können wieder größere Versammlungen ohne Selbsttest organisiert werden. Die Mitarbeiter von Royal FloraHolland können auch wieder Kunden besuchen, wenn der Abstand von anderthalb Metern eingehalten wird.
Andere Angelegenheiten:
Ab dem 1. September plant Royal FloraHolland wieder Messen und andere Veranstaltungen an den Standorten zu organisieren. Die Vorbereitungen für die TradeFair Aalsmeer (November) sind bereits in vollem Gange.
Es ist geplant, das Besucherzentrum der Royal FloraHolland ab dem 14. Juli wieder zu öffnen. (RFH)
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