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FloraHolland: Update der Corona-Regeln
Maskenpflicht in öffentlichen Räumen
Entsprechend den Richtlinien der niederländischen Regierung und des RIVM zum Tragen eines (nicht-medizinischen) Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen, sind Besucher verpflichtet, auf dem Marktplatz von Royal FloraHolland eine Maske zu tragen. Das gilt unter anderem für die Anlieferbereiche, die Käuferbereiche und die KNB-Bereiche. Der Versteigerungssaal ist davon ausgenommen, solange Kunden auf ihrem Platz sitzen. Allerdings ist das Tragen einer Maske für den Gang zum Sitzplatz und zurück wiederum Pflicht. Maskenpflicht herrscht in den folgenden öffentlichen Räumen:
- In allen öffentlichen, überdachten Räumen, wie Versteigerungssälen, Anlieferbereichen, allgemeinen Laufstrecken und Galerien.
- In den Käuferbereichen (keine Packräume), Lieferbereichen und nicht abgeschirmten Räumen. In Räumen, die bis auf Schulterhöhe abgeschirmt sind, wie in kundeneigenen Packräumen, entscheiden die Pächter selbst über die Pflicht zum Tragen einer Maske. Aber auch hier wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kunden selbst sind für die Einhaltung der Regeln im Packraum verantwortlich. Auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz im Gebäude, beispielsweise über Galerien und sonstige Flure und Gänge.
- NEU: Beim Prüfen der Ware in den Kühlzellen und in den Abstellbereichen für Topfpflanzen bis zum Beginn der Versteigerung. Danach nicht mehr.
- NEU: Kantinen sind ebenfalls öffentliche Räume. Auch hier gilt die Maskenpflicht, bis der Sitzplatz erreicht ist.
Halten Sie immer 1,5 Meter Abstand
Das Tragen eines (nicht-medizinischen) Mund-Nasen-Schutzes ist kein Ersatz für die 1,5-Meter-Regel. Es ist wichtig, dass stets einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten und zusätzlich eine Maske getragen wird. Kunden sind selbst für die Einhaltung der Corona-Regeln in ihrem Packraum verantwortlich.
Corona-Pass an Standorten mit viel Durchgangsverkehr
Beim Betreten des Besucherzentrums muss der Corona-Pass vorgezeigt werden. Damit wird nachgewiesen, dass man vollständig geimpft ist oder über einen aktuellen Test verfügt. Käufer im Versteigerungssaal müssen keinen Corona-Pass vorzeigen. Schließlich ist das ein arbeitsbedingtes Treffen, bei dem der Abstand von 1,5 m eingehalten wird.
Die Sicherheit der Benutzer des Marktplatzes steht an erster Stelle. Deshalb werden alle um strikte Einhaltung der Richtlinien für die Benutzung des Marktplatzes und der Richtlinien des RIVM gebeten. Nur so kann auf dem Marktplatz gemeinsam sichere und gesunde Arbeitsplätze für alle gewährleisten werden. (RFH)

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