- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Torf und Moor
- Bayern: Neuer Tarifabschuss im Gartenbau...
Bayern: Neuer Tarifabschuss im Gartenbau
Wie die Gewerkschaft IG BAU berichtet, werde der bisherige Lohntarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag durch einen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt. Die Veränderungen im Überblick:
- Im Gesamtvolumen steigen die Entgelte über zwei Jahre im Durchschnitt um 19%
- Zum 1. März 2022 stiegen die Entgelte durchschnittlich um 11%
- Ab dem 1. März 2023 steigen die Entgelte im Durchschnitt abermals um 8%
- Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10,50 Euro oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes liegen und eine erneute Steigerung zum 1. März 2023 erfahren auf 12 Euro
- Der Ecklohn ist zum 1. März 2022 um 10% gestiegen
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (ML) auf 12 Euro:
- Sobald der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, steigen bereits früher auch die Entgelte der untersten drei Entgeltgruppen
Starke Erhöhung der Auszubildendenvergütung zum 1. März 2022:
- Im Durchschnitt steigen in Bayern die Vergütungen der jungen Kolleg*innen um 233 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr von 700 auf 850 Euro (21%)
- im zweiten Ausbildungsjahr von 750 auf 950 Euro(27%) und
- im dritten Ausbildungsjahr von 800 auf 150 Euro (44%)
-Das Urlaubsgeld steigt für die vollbeschäftigten Kolleg*innen von 9,20 Euro auf 11,25 Euro.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten das Urlaubsgeld anteilig
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024.
Neuen Kommentar schreiben
Nachrichten zum Thema
Bayern: Neuer Tarifabschuss im Gartenbau
Wie die Gewerkschaft IG BAU berichtet, werde der bisherige Lohntarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag durch einen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt. Die Veränderungen im Überblick:
- Im Gesamtvolumen steigen die Entgelte über zwei Jahre im Durchschnitt um 19%
- Zum 1. März 2022 stiegen die Entgelte durchschnittlich um 11%
- Ab dem 1. März 2023 steigen die Entgelte im Durchschnitt abermals um 8%
- Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10,50 Euro oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes liegen und eine erneute Steigerung zum 1. März 2023 erfahren auf 12 Euro
- Der Ecklohn ist zum 1. März 2022 um 10% gestiegen
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (ML) auf 12 Euro:
- Sobald der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, steigen bereits früher auch die Entgelte der untersten drei Entgeltgruppen
Starke Erhöhung der Auszubildendenvergütung zum 1. März 2022:
- Im Durchschnitt steigen in Bayern die Vergütungen der jungen Kolleg*innen um 233 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr von 700 auf 850 Euro (21%)
- im zweiten Ausbildungsjahr von 750 auf 950 Euro(27%) und
- im dritten Ausbildungsjahr von 800 auf 150 Euro (44%)
-Das Urlaubsgeld steigt für die vollbeschäftigten Kolleg*innen von 9,20 Euro auf 11,25 Euro.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten das Urlaubsgeld anteilig
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024.
Neuen Kommentar schreiben
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.