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Floristik: Neue Entgelt-Tarife
Die Entgelttarife sehen eine zweistufige Lohn-Erhöhung im Westen von 3% auf den Ecklohn A3 zum 1. Juli 2021 vor, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2% ab dem 1. Januar 2022. In den Ostländern findet die gleiche zweistufige Steigerung auf alle Lohngruppen statt. Die Auszubildenden-Vergütungen werden in Ost und West deutlich erhöht. Die neuen Entgelt-Tarifverträge treten zum 1. Juli 2021, mit zwölfmonatiger Laufzeit bis zum 30.6.2022, in Kraft.
Grundlegend war klar, dass die neuen Entgelt-Abschlüsse in der A1, also der untersten Lohngruppe, für nicht-ausgebildete HelferInnen in den Blumengeschäften, auf den Mindestlohn aufsatteln müssen. Dieser steigt durch den Gesetzgeber vorgegeben im 1. Halbjahr 2022 auf 9,82 Euro und im zweiten Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde. Im Vergleich dazu liegen die Ecklöhne in der A3 für qualifizierte gut-ausgebildete Floristinnen und Floristen, insbesondere im Westen, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. "Floristik-Unternehmerinnen und Unternehmerinnen entlohnen ihre guten Mitarbeiter bundesweit fast immer übertariflich. Das ist eine Frage der Wertschätzung und die beste Motivation, um gute Floristen zu halten!", ist sich Kai Jentsch, Vorsitzender der FDF-Tarifkommission, sicher. "Unsere Tarif-Kommission begrüßt deshalb diese Abschlüsse, weil sie Wertschätzung vermitteln, das Image der Branche stärken und den Nachwuchs für uns begeistern. Hinzu kommt, dass wir durch die zweistufige Steigerung eine einmalig hohe Tarif-Erhöhung für unsere Mitglieder abwenden konnten und sich die neuen Entgelttarife damit an den wirtschaftlichen Realitäten in den Betrieben orientieren!".
Besondere Vorkommnisse erfordern besondere Maßnahmen
Weil die dramatischen Entwicklungen der Flutkatastrophe die Verhandlungen überschattet haben, einigten sich die Verhandlungspartner auf eine bemerkenswerte solidarische Initiative, die es so in Tarif-Verhandlungen noch nicht gegeben hat. Den neuen Entgelttarifen Ost und West wird eine Zusatzvereinbarung beigefügt, in der sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Unterstützung der Flutopfer anschließen. Die Initiative basiert auf einem Verzicht der IG BAU auf die üblicherweise mit Nachdruck geforderten Einmalzahlung für die tariflose Zeit. An die ArbeitgeberInnen wird appelliert, für jeden Arbeitnehmer ihres Betriebs die Summe der tariflichen Lohnerhöhung im Ecklohn A3 für die Zeit vom 1.4. bis 30.6.2021 an eine Organisation zu leisten, die Opfer der Flutkatastrophe unterstützt.
Dank an die FDF-Tarifkommission
FDF-Verhandlungsführer Kai Jentsch sagt dazu: "Mit dieser Initiative setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität für Menschen, die alles verloren haben! Wir sehen darin eine einmalige besondere Maßnahme, mit der wir einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung der durch die Flut betroffenen Menschen leisten können!" Nach den erfolgreich abgeschlossenen Tarif-Verhandlungen bedankt sich der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands bei der FDF-Tarifkommission unter Vorsitz von Kai Jentsch und bei Christoph Rönnecke, der die FDF-Tarif-Experten beratend unterstützt, für die ihre konstruktive und sehr engagierte Arbeit für die Branche. (FDF)
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