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Bayern: Neuer Tarifabschuss im Gartenbau
Wie die Gewerkschaft IG BAU berichtet, werde der bisherige Lohntarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag durch einen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt. Die Veränderungen im Überblick:
- Im Gesamtvolumen steigen die Entgelte über zwei Jahre im Durchschnitt um 19%
- Zum 1. März 2022 stiegen die Entgelte durchschnittlich um 11%
- Ab dem 1. März 2023 steigen die Entgelte im Durchschnitt abermals um 8%
- Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10,50 Euro oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes liegen und eine erneute Steigerung zum 1. März 2023 erfahren auf 12 Euro
- Der Ecklohn ist zum 1. März 2022 um 10% gestiegen
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (ML) auf 12 Euro:
- Sobald der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, steigen bereits früher auch die Entgelte der untersten drei Entgeltgruppen
Starke Erhöhung der Auszubildendenvergütung zum 1. März 2022:
- Im Durchschnitt steigen in Bayern die Vergütungen der jungen Kolleg*innen um 233 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr von 700 auf 850 Euro (21%)
- im zweiten Ausbildungsjahr von 750 auf 950 Euro(27%) und
- im dritten Ausbildungsjahr von 800 auf 150 Euro (44%)
-Das Urlaubsgeld steigt für die vollbeschäftigten Kolleg*innen von 9,20 Euro auf 11,25 Euro.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten das Urlaubsgeld anteilig
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024.
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