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Gartenbau NRW: Tarifabschluss mit deutlich sozialer Komponente
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt meldet, dass die unterste Entgeltgruppe in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli 2021 mit 9,80 Euro oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes sein werde. Das Entgelt pro Stunde erhöhe sich in der Gruppe ab 1. Januar 2022 auf 10 Euro. Die nächst untere Entgeltgruppe erhöhe sich um 3% ab dem 1. Juli 2021 und ab dem 1. Januar 2022 um weitere 2%. Die folgende untere Entgeltgruppe 5 erhöhe sich in der ersten Stufe ab 1. Juli 2021 um 2,5% und werde nach der zweiten Erhöhung ab dem 1. Januar 2022 pro Stunde 11,42 Euro betragen. In dieser Gruppe verrichteten Beschäftigte ohne gärtnerische Berufsausbildung Tätigkeiten, wie die Durchführung von Vermehrungen, Pflanzen topfen, pikieren und auspflanzen.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhten sich nach Angaben der Gewerkschaft jeweils um 5%. Entsprechend dem Rahmentarifvertrag werde erstmalig mit der Aufhebung von Lohn- und Gehaltsgruppen ein Entgeltsystem mit nunmehr 7 Entgeltgruppen eingeführt.
Die Entgelte im floristischen Bereich seien deckungsgleich mit dem des Gartenbaus, während die Entgelte in Friedhofsgärtnereien wie gehabt höher seien.
Die Laufzeit des Tarifvertrages ende am 30. Juni 2022.
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