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Veiling Rhein-Maas: A2-Qualität wieder zulässig
Auch wenn Topfpflanzen in A2-Qualität jetzt wieder zugelassen sind, ist die Anlieferung von Topfpflanzen in B-Qualität weiterhin nicht möglich. Für die Anlieferung von A2-Qualität gelten bestimmte Rahmenbedingungen.
Regeln für die Anlieferung von A2-Qualität
• Für Anlieferer, die in den vergangenen vier Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab sofort die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern.
• Für Anlieferer, die noch nie oder unregelmäßig in den vergangenen vier Wochen angeliefert haben, ist eine Anlieferung von A2-Qualität nicht erlaubt.
• Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.
• Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet.
• Die Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen.
• Die Anlieferung von Handelsware ist auch weiterhin nicht zugelassen.
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