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Veiling Rhein-Maas: FFP2-Maskenpflicht
Seit dem 12. April 2021 gilt bei der Veiling Rhein-Maas im Versteigerungssaal und Foyer jederzeit eine FFP2-Maskenpflicht, also auch während des Einkaufs am Tribünenplatz. Das Tragen von allen anderen Masken ist ab diesem Datum im Versteigerungssaal und Foyer nicht mehr zulässig.
Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
Darüber hinaus weist die Versteigerung vor allem Kunden, die in den Niederlanden wohnen und bei der Veiling Rhein-Maas einkaufen möchten, nochmals darauf hin, dass seit dem 6. April 2021 neue Regelungen für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gelten. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Tests – dies gilt auch für die Kunden, die in Frankreich wohnen und vor Ort in Straelen-Herongen einkaufen möchten.
Zugangskontrollen
Künftig werden daher im Foyer der Versteigerung Zugangskontrollen durchgeführt. Zuvor genannte Regeln wurden mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt abgestimmt. (VRM)
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Messenachrichten
Veiling Rhein-Maas: FFP2-Maskenpflicht
Seit dem 12. April 2021 gilt bei der Veiling Rhein-Maas im Versteigerungssaal und Foyer jederzeit eine FFP2-Maskenpflicht, also auch während des Einkaufs am Tribünenplatz. Das Tragen von allen anderen Masken ist ab diesem Datum im Versteigerungssaal und Foyer nicht mehr zulässig.
Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
Darüber hinaus weist die Versteigerung vor allem Kunden, die in den Niederlanden wohnen und bei der Veiling Rhein-Maas einkaufen möchten, nochmals darauf hin, dass seit dem 6. April 2021 neue Regelungen für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gelten. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Tests – dies gilt auch für die Kunden, die in Frankreich wohnen und vor Ort in Straelen-Herongen einkaufen möchten.
Zugangskontrollen
Künftig werden daher im Foyer der Versteigerung Zugangskontrollen durchgeführt. Zuvor genannte Regeln wurden mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt abgestimmt. (VRM)
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