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Veiling Rhein-Maas: Bleibt geöffnet
Die Veiling Rhein-Maas wird weiterhin als zuverlässiger Partner die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop.
Neue Maßnahmen in Deutschland und den Niederlanden
In Deutschland und den Niederlanden wurden Anfang dieser Woche verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
In Nordrhein-Westfalen sind Blumenfachgeschäfte (laut Coronaschutzverordnung §11, Abs. 1, Satz 7 und 8) von den behördlich verordneten Geschäftsschließungen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, ausgenommen und können während des Lockdowns weiter öffnen. Auch der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten ist weiterhin gestattet, allerdings nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden. In den Niederlanden mussten die Geschäfte schon ab dem 15. Dezember 2020, schließen. Eine Ausnahme gilt neben den Lebensmittelgeschäften unter anderem für Geschäfte, die Weihnachtsbäume und Blumen verkaufen. Hier ist der Verkauf draußen – außerhalb der Geschäftsräume – weiterhin gestattet.
Damit die Versteigerung bei Veiling Rhein-Maas weiterhin sicher durchgeführt werden kann, weist die Veiling Rhein-Maas ihre Kunden und Anlieferer nochmals ausdrücklich darauf hin, die AHA-Regeln (1,5 m Abstand, Hygienemaßnahmen und Tragen von Alltagsmasken) einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist in allen öffentlichen Bereichen der Veiling Rhein-Maas seit Anfang Oktober 2020 verpflichtend und für die Nutzung der Services unumgänglich.
Abhängig von den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in den kommenden Wochen, wir man entscheiden, wie die Öffnungszeiten ab Januar 2021 aussehen werden. (VRM)
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