Veiling Rhein-Maas: Angepasste Gebührenordnungen

Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine Neufassung der Versteigerungsordnung, welche den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Veiling Rhein-Maas GmbH & Co. KG gleichkommt.

Die Veiling Rhein-Maas hat Versteigerungsordnung und Gebühren 2021 angepasst. Bild: Veiling Rhein-Maas.

Anzeige

Ab dem 1. Januar 2021 gelten auch die angepassten Gebührenordnungen für Kunden und Anlieferer der Versteigerung, bei welchen sich die Veiling Rhein-Maas am Prinzip "Kostenverursacher = Kostenträger" orientiert. Diese Gebühren wurden mit dem Fachbeirat und der Kundenvertretung der Versteigerung abgestimmt.

Anpassungen Fernkauf

Die Gebühr für den Fernkauf wird ab dem 1. Januar 2021 monatlich berechnet und nicht mehr wie zuvor jährlich im Mai. Bei einem Vorjahresumsatz von mindestens 100.000 Euro sind zwei Fernkauf-Zugänge kostenfrei. Jeder weitere Fernkauf-Zugang kostet 25,00 Euro pro Monat, sofern ein Mehrumsatz im Vorjahr von 100.000 Euro je zusätzlichem Anschluss nicht erreicht wurde. (VRM)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.