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Veiling Rhein-Maas: Führt Maskenpflicht ein
Um die Gesundheit aller Kunden und Mitarbeiter der Versteigerung bestmöglich gewährleisten zu können, unterliegen alle öffentlich zugänglichen Bereiche des Versteigerungsgebäudes der Veiling Rhein-Maas ab Donnerstag, den 1. Oktober 2020, einer generellen „Maskenpflicht“.
Dies bedeutet, dass man nicht nur beim Betreten der logistischen Hallenbereiche, sondern auch beim Betreten des Versteigerungsgebäudes in Straelen-Herongen beziehungsweise in allen öffentlichen Bereichen eine Maske tragen muss. Hierzu zählen unter anderem der Haupteingang, das Foyer, die Kasse, die Treppe und der gesamte Versteigerungssaal (beim Verlassen des Tribünenplatzes).Wenn man alleine in einer Tribünenbank sitzt, muss keine Maske getragen werden. Sitzt man jedoch zu zweit, muss jederzeit ein Mundschutz von beiden getragen werden.
"Bitte seien Sie sich bewusst, dass das Tragen einer Maske insbesondere für die Nutzung der bei Veiling Rhein-Maas verfügbaren Services unumgänglich ist. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, Kunden und Anlieferer folgen wir ohne Ausnahme dem Prinzip 'Keine Maske = Kein Service'", teilt die Versteigerung mit. (VRM)
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