Veiling Rhein-Maas: Positive Marktentwicklung

Die Veiling Rhein-Maas verzeichnet eine positive Marktentwicklung in den letzten Tagen, welche auch für die folgende Woche Richtung Ostern erwartet wird.

Ein Bild aus alten Tagen - aktuell muss die Warenmenge stark reguliert werden. Bild: GABOT.

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Die Wettervorhersage für die nächsten zwei Wochen, also auch für Ostern, ist mit erwarteten Temperaturen von über 20°C ausgesprochen gut. Viele Endverbraucher sind hauptsächlich zu Hause und möchten ihren Garten und ihre Wohnung verschönern. Außerdem erhielt die Veiling Rein-Maas die positive Nachricht, dass ab Samstag wieder die Baumärkte und Gartencenter in Niedersachsen für Privatkunden geöffnet sind. Hiermit passt sich Niedersachsen an die Situation in anderen Bundesländern an. Um diese positiven Entwicklungen auch für den Marktplatz in Herongen in die richtige Richtung zu lenken sowie für Kunden und Anlieferer alles gut zu organisieren, ist die Veiling Rhein-Maas leider gezwungen, strengere Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel hierbei ist es, durch ein abgestimmtes Sortiment eine stabile Preisbildung an der Uhr zu halten.

Kontrolle und Steuerung der Anliefermengen

Im Hinblick auf die letzten Versteigerungstage ist es notwendig, Maßnahmen bezüglich der Mengenkontrolle von Topfpflanzen durchzuführen. Die Veiling Rhein-Maas weist ihre Anlieferer nochmals darauf hin, dass eine Überschreitung der Wochenmeldung nicht zulässig ist. Es darf nur angeliefert werden, was in der Wochenmeldung angemeldet und genehmigt wurde. Anlieferer, die bereits diese Woche ohne Wochenmeldung angeliefert haben oder ihre gemeldete Anliefermenge überschritten haben, werden diesbezüglich persönlich kontaktiert. Die Mitarbeiter der Versteigerung werden die Anliefermengen ab sofort verstärkt kontrollieren.

Diese Vorgehensweise ist unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung sieht sich die Versteigerung leider gezwungen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

• Die Veiling Rhein-Maas berechnet dem Anlieferer bei einer nicht genehmigten Anlieferung 20,00 Euro je Ladungsträger, wie in den Anliefergebühren vorgesehen.
• Die Ware wird nicht vermarktet. Der Anlieferer hat die Möglichkeit, seine nicht genehmigte Anlieferung binnen 24 Stunden in Straelen-Herongen abzuholen.
• Wenn der Anlieferer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird die Ware vernichtet und dem Anlieferer werden die Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt.

Schutzscheiben im Versteigerungssaal

Um die Sicherheit der Kunden, welche nicht den Fernkauf nutzen können, im Versteigerungssaal vor Ort in Straelen-Herongen weiter zu erhöhen, werden derzeit Schutzscheiben an den Tribünenplätzen installiert. Diese werden voraussichtlich Montag an allen Tribünenplätzen vorhanden sein. (VRM)

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