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Veiling Rhein-Maas: Großes Interesse an Pflanzenpass-Infotag
Die neue Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031/EU tritt am 14.12.2019 in Kraft. Am 12.09.2019 fand eine Informationsveranstaltung rundum den verpflichtenden Pflanzenpass im Rahmen der neuen Pflanzengesundheitsverordnung in Straelen-Herongen statt. Gemeinsam haben Veiling Rhein-Maas, Landgard und Royal FloraHolland sowie externe Partner alle deutschen Topfpflanzen-Anlieferer der drei Vermarktungsorganisationen zu dieser Veranstaltung eingeladen. Dass diese Veranstaltung in Straelen-Herongen die richtige Entscheidung war, zeigte die Teilnahme von etwa 200 Anlieferern.
Allgemeine Informationen und genügend Zeit für Fragen
Nach einer kurzen Begrüßung durch Franz-Willi Honnen, Geschäftsführer von Veiling Rhein-Maas, erläuterte Gerhard Renker von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die neuen EU-Regelungen und Pflichten für die Anlieferer. Zudem zeigte er Muster des Pflanzenpasses. Jos Koper von Koper Bolbloemen B.V. präsentierte als „Best Practice“ mit Hilfe von anschaulichen Bildern, wie er die Neuerungen rundum den Pflanzenpass in seinem Betrieb umgesetzt hat. Danach teilte Norbert Engler, BGI-Vorsitzender, den anwesenden Anlieferern die Wünsche aus Sicht des Fachhandels mit. Als letzter Redner informierte Cees Hoekstra, Geschäftsführer von Veiling Rhein-Maas, die Anwesenden über die Umsetzung der Regeln rundum den Pflanzenpass ab Ende 2019 bei Veiling Rhein-Maas, Landgard und Royal FloraHolland.
Anschließend blieb genügend Zeit für eine Podiumsdiskussion, bei welcher die vielen Fragen und Anregungen der Teilnehmer beantwortet und diskutiert wurden. Neben den zuvor genannten Rednern standen auch Wim Habets und Mark Rooijendijk (Veiling Rhein-Maas), Dr. Jens Wittmann und Johannes Kronenberg (Landgard) sowie Henk Weijs und Frits Jonk (Royal FloraHolland) für alle Fragen der Anlieferer bereit.
Weitere Informationen und Registrierung
Die neue Verordnung ersetzt die derzeit geltende Richtlinie 2000/29/EG und bietet u. a. einen verbesserten Schutz der Gemeinschaft vor Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch bessere Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Kontrollstandards. Die für alle Topfpflanzen-Anlieferer verpflichtende Registrierung für die Pflanzengesundheitsverordnung ist seit einiger Zeit möglich. Nach der Einreichung des Antrages bei der zuständigen Behörde erhalten die Anlieferer ihre Registriernummer, welche auch Bestandteil des Pflanzenpasses ist. (VRM)
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