Rückverfolgbarkeitscode: Ab 31.12.2021 verpflichtet für bestimmte Topfpflanzen

Ab dem 31. Dezember 2021 ist für Topfpflanzen von Citrus, Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Olea europea, Polygala myrtifolia und Prunus dulcis ein Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass erforderlich.

Seit Dezember 2019 gilt für alle Pflanzen, auch Topfpflanzen, eine Pflanzenpasspflicht. Bild: RFH.

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Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass

Einer der Bestandteile des Pflanzenpasses ist der Rückverfolgbarkeitscode (nach dem Buchstaben C). Dies ist ein Code, der die Rückverfolgung innerhalb Ihrer eigenen Unternehmens ermöglicht. Wichtig ist eine eindeutige Chargennummer, Paketnummer, Gewächshausnummer, Erntenummer oder die Nummer auf dem Lieferantendokument. Seit Dezember 2019 gilt für alle Pflanzen, auch Topfpflanzen, die als Endprodukt betrachten werden, eine Pflanzenpasspflicht. Das europäische Gesetz schreibt vor, wie der Pflanzenpass aussehen soll.

Hinweis: Auch bei Vorliegen eines PZ-Pflanzenpasses muss der Rückverfolgbarkeitscode eingetragen werden. (RFH)

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