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Rückverfolgbarkeitscode: Ab 31.12.2021 verpflichtet für bestimmte Topfpflanzen
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Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass
Einer der Bestandteile des Pflanzenpasses ist der Rückverfolgbarkeitscode (nach dem Buchstaben C). Dies ist ein Code, der die Rückverfolgung innerhalb Ihrer eigenen Unternehmens ermöglicht. Wichtig ist eine eindeutige Chargennummer, Paketnummer, Gewächshausnummer, Erntenummer oder die Nummer auf dem Lieferantendokument. Seit Dezember 2019 gilt für alle Pflanzen, auch Topfpflanzen, die als Endprodukt betrachten werden, eine Pflanzenpasspflicht. Das europäische Gesetz schreibt vor, wie der Pflanzenpass aussehen soll.
Hinweis: Auch bei Vorliegen eines PZ-Pflanzenpasses muss der Rückverfolgbarkeitscode eingetragen werden. (RFH)
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