NRW: Neuer Rahmentarifvertrag für den Gartenbau

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen haben sich auf einen neuen Rahmentarifvertrag geeinigt.

Die Verhandlungskommission vor dem Haus des Rheinischen Gartenbaues in Köln mit den beiden Verhandlungsführern Thomas Becker (links) für den Landesverband Gartenbau NRW (Vorsitzender der Tarifkommission) und Jörg Heinel, Industriegewerkschaft IG BAU. Bild: IG BAU/LVG NRW.

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Die Verhandlungsführer Jörg Heinel von der IG BAU und Thomas Becker vom Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen zeigten sich im Haus des Rheinischen Gartenbaues in Köln erleichtert und zufrieden über den Tarifabschluss. In der 8. Verhandlungsrunde, nach einer längeren Unterbrechung, ist es am 27.08.2018 gelungen, einen neuen Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in Nordrhein-Westfalen zu vereinbaren.

Beide Parteien sind überzeugt, dass es gelungen ist, mit dem neuen Vertragswerk die Attraktivität des Gärtnerberufs zu steigern.

Was sind die wichtigsten Eckpunkte des neuen Rahmentarifvertrages

1. Künftig gilt für die Betriebe des Gartenbaues und angeschlossene Unternehmen ein einheitlicher Tarifvertrag für alle darin Beschäftigten Mitarbeiter.
2. Es wurden einheitlich Entgeltgruppen eingeführt. Die alte Trennung zwischen Lohn (Arbeiter) und Monatsvergütung (Angestellter) wird dadurch abgelöst. Auch gibt es künftig keinen Unterschied mehr zwischen Mitarbeitern in der Produktion, im kaufmännischen Bereich, im Verkauf bzw. Floristik.
3. Die Ausbildung wird attraktiver gestaltet. Den Auszubildenden wird eine Übernahme in eine Dauerbeschäftigung angeboten.
4. Durch die neu vereinbarten Arbeitszeitregelungen wurde ein Ausgleich der Interessen nach mehr Freizeit für die Mitarbeiter und den betrieblichen Erfordernissen nach einer flexiblen Arbeitszeit gefunden bei einem verstetigten Monatseinkommen.
5. Die Urlaubstage wurden erhöht und der Zusatzurlaub auf eine Branchenzugehörigkeit erweitert. Die Auszubildenden wurden gleichgestellt.
6. Die Kündigungsfristen länger beschäftigter Arbeitnehmer wurden verlängert.
7. Zur besseren Altersversorgung wurde eine tarifliche Zusatzrente neu in den Rahmenvertrag aufgenommen.
8. Ebenfalls neu aufgenommen wurde eine Reisekostenentschädigung.

Der neue Rahmentarifvertrag tritt am 01.01.2019 in Kraft. Die neuen Entgeltgruppen werden mit der nächsten Lohnrunde wirksam (Die Kündigung des aktuellen Lohntarifvertrages ist erstmals zum 31.10.2019 möglich).

Jörg Heinel und Thomas Becker betonen die stets faire Verhandlungsführung beider Seiten. Sie war die Voraussetzung dafür, dass es gelungen ist, die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis zu führen.

Der alte Rahmentarifvertrag wurde in seinen wesentlichen Teilen überarbeitet und wie dargestellt deutlich erneuert und erweitert. Dieser Tarifvertrag wird für die nächsten Jahre den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern Orientierung und Planungssicherheit geben.

Der neue Rahmentarifvertrag für Nordrhein-Westfalen wird auch ein Signal für die anderen Tarifgebiete geben, darin sind sich Jörg Heinel und Thomas Becker einig. (IG BAU/LVG NRW)

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