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Luxemburg: Verwendung von Glyphosat verboten
Das Großherzogtum Luxemburg ist dabei, das erste Land zu werden, das die Verwendung des Wirkstoffs Glyphosat, welcher in einer Reihe von Herbiziden enthalten ist, verbietet.
Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Romain Schneider, setzt damit die Verpflichtung der Regierung um, indem er die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis auf luxemburgischem Boden verbietet.
In der Tat sieht der Koalitionsvertrag 2018-2023 "den Verzicht auf die Verwendung von Glyphosat bis zum 31. Dezember 2020 vor, in Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen".
Verabschiedung der Glyphosatnutzung bis zum 31. Dezember 2020
Im Hinblick auf diese Verabschiedung wurden die betroffenen Akteure, wie Landwirte, Winzer, Gärtner und Genehmigungsinhaber vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung im Voraus über die geplanten Maßnahmen informiert:
- Rücknahme der Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1. Februar 2020;
- Der Zeitraum für den Abbau derzeitiger Bestände wird bis zum 30. Juni 2020 bewilligt;
- Gnadenfrist für die Verwendung dieser Produkte durch professionelle oder private Anwender bis zum 31. Dezember 2020.
Luxemburg, ein Vorreiter unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Mit diesem Regierungsbeschluss stellt Luxemburg die Verwendung der Substanz Glyphosat ab dem 1. Januar 2021 ein, ungeachtet seiner Zulassung auf europäischer Ebene bis zum 15. Dezember 2022.
Nach Ansicht von Romain Schneider hat diese Entscheidung das Potenzial, eine bedeutende Hebelwirkung in der gesamten Europäischen Union auszulösen, da andere Länder wie Österreich bereits ähnliche Schritte unternommen haben.
Freiwilliger Verzicht auf Glyphosat seit Herbst 2019
Landwirte, die seit dem Erntejahr 2019/20 auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis verzichten, werden im Rahmen der Landschafts- und Naturschutzprämie entschädigt.
Akteure, die sich zur Einhaltung dieser Bedingung verpflichtet haben, erhalten eine zusätzliche Entschädigung pro Hektar in Höhe von 30 Euro für Ackerland, 50 Euro für Weinanbauflächen und 100 Euro für Obstanbau.
In diesem Zusammenhang begrüßt Romain Schneider den Enthusiasmus der Landwirte, die sich verpflichten, schon vor dem Stichtag am 31. Dezember 2020 auf den Wirkstoff Glyphosat zu verzichten. Bisher nehmen 592 der 1.005 Betriebe, die ihre Teilnahme an dem Prämienprogramm für die Landschaftspflege bestätigt haben, auf freiwilliger Basis an dieser Maßnahme teil.
Romain Schneider begrüßt auch die Tatsache, dass die luxemburgischen Winzer die ersten in der Europäischen Union sind, die seit dem Erntejahr 2019-2020 zu 100% freiwillig auf die Verwendung von Glyphosat verzichten.
Darüber hinaus erhalten Winzer, die sich verpflichten, freiwillig auf den Einsatz von Herbiziden in ihren Weinbergen zu verzichten, eine Entschädigung zwischen 500 und 550 Euro pro Hektar, je nach Hanglage.
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind
Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung legt Wert darauf zu betonen, dass das Absetzen von Glyphosat ein wichtiger Schritt im Rahmen der Verpflichtung der Regierung ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln allgemein deutlich zu reduzieren.
Tatsächlich zielt der PAN ("Plan d'action national de réduction des produits phytopharmaceutiques") darauf ab, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50% und die "Big Mover" (die gefährlichsten oder am häufigsten verwendeten Pflanzenschutzmittel), zu denen auch Produkte auf Glyphosatbasis gehören, bis 2025 um 30% zu reduzieren.
Romain Schneider ist überzeugt, dass das Verbot des Wirkstoffs Glyphosat ein entscheidender Schritt zu einem nachhaltigeren Ansatz ist, der den Ambitionen einer modernen und umweltfreundlichen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln gerecht wird.
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