Luxemburg: EuGH-Urteil über Glyphosat

Die EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln war Thema am Europäischen Gerichtshof.

Das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup polarisiert. Bild: GABOT.

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Mehrere Mitglieder einer französischen Gruppe, die sich gegen gentechnisch veränderte Organismen einsetzt, müssen sich vor einem französischen Strafgericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie im Herbst 2016 bzw. im Frühjahr 2017 in einer Reihe von Geschäften Kanister des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup mit Farbe beschmiert hätten, um sie unverkäuflich zu machen. Im Rahmen der Prüfung der Strafwürdigkeit dieser Aktionen stellt sich das französische Strafgericht die Frage, ob die EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten.

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