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Glyphosat: Genehmigung bis Ende 2020
Die Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, ein weiterer Abgeordneter und die Fraktion der AfD wollten in einer Kleinen Anfrage folgendes wissen: "Was beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich des im Aktionsprogramm Insektenschutz geplanten Verbots des Einsatzes von Glyphosat zum 31. Dezember 2023 zu unternehmen, wenn, wie aufgrund des weiterhin als unbedenklich geltenden Einsatzes laut Europäischer Agentur für Lebensmittelsicherheit und anderer Behörden nach Ansicht der Fragesteller wahrscheinlich, Glyphosat eine Zulassungsverlängerung auf EU-Ebene erhält?"
In ihrer Antwort (19/15899) schreibt die Bundesregierung: "Die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat ist bis zum 15. Dezember 2022 befristet (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2017/2324 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission, ABl. L 333 vom 15.12.2017, S. 10). Es ist nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung nicht davon auszugehen, dass es nach dem Jahr 2022 noch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung gibt. (hib/SCR)
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