Luxemburg: Schlussanträge am EuGH zu Glyphosat

In Frankreich stehen Mitglieder einer Anti-Gentechnik-Gruppe mit dem Tatbestand der Sachbeschädigung vor Gericht. Im Zusammenhang mit diesem Prozess werden nun auch EU-Richtlinien bezüglich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln geprüft.

Mehrere Mitglieder einer französischen Anti-Gentechnik-Gruppe müssen sich vor einem französischen Strafgericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie in Geschäften Kanister des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup mit Farbe beschmiert hätten, um sie unverkäuflich zu machen. Bild: GABOT.

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Mehrere Mitglieder einer französischen Anti-Gentechnik-Gruppe müssen sich vor einem französischen Strafgericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie in Geschäften Kanister des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup mit Farbe beschmiert hätten, um sie unverkäuflich zu machen.

Diese Aktion habe auf die etwaigen von diesem Pestizid ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufmerksam machen wollen. Im Rahmen der Prüfung der Strafwürdigkeit dieser Aktionen stellt sich das französische Strafgericht die Frage, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten. (EU)

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