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Luxemburg: Schlussanträge am EuGH zu Glyphosat
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Mehrere Mitglieder einer französischen Anti-Gentechnik-Gruppe müssen sich vor einem französischen Strafgericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie in Geschäften Kanister des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup mit Farbe beschmiert hätten, um sie unverkäuflich zu machen.
Diese Aktion habe auf die etwaigen von diesem Pestizid ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufmerksam machen wollen. Im Rahmen der Prüfung der Strafwürdigkeit dieser Aktionen stellt sich das französische Strafgericht die Frage, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten. (EU)
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