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BfR: Gewährt erstmals elektronische Akteneinsicht
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhält eine Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Derzeit liegen rund 39.000 Anträge vor. Die Anfragenden fordern eine nicht veröffentlichte zusammenfassende wissenschaftliche Stellungnahme des BfR zur Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC über den Wirkstoff Glyphosat an. Das BfR hat entschieden, diese Stellungnahme allen Antragstellenden über eine nicht öffentlich zugängliche BfR-Internetseite individuell zugänglich zu machen.
„Das Institut kommt damit einerseits seinen Verpflichtungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nach“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, „andererseits wahrt es das Urheberrecht an seinen wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen.“ Das BfR geht diesen neuen Weg, um gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Transparenz von Behördenentscheidungen zu erfüllen und Anfragen in einem angemessenen Zeitraum zu beantworten.
Die Arbeit des BfR ist durch einen wissenschaftlichen Ansatz und aktive Forschung gekennzeichnet. Dies durchzieht alle Aufgabenfelder des Instituts. Vor diesem Hintergrund ist es von wesentlicher Bedeutung für das BfR, wer das Erstveröffentlichungsrecht an seinen wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen hat. Mit dem Internetzugang zu dem Dokument ermöglicht das BfR den Anfragenden, sich auf transparente, unkomplizierte Weise über den Inhalt der Stellungnahme zu informieren und mit ihm auseinanderzusetzen. Das BfR gewährt den Anfragenden Zugang zu der Stellungnahme durch individuelle Zugangsdaten. Der Login ist innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Aktivierung auch mehrfach möglich. Innerhalb eines Jahres kann die erste Aktivierung erfolgen.
Die Veröffentlichungen sowohl des englischsprachigen Addendums zum Bewertungsbericht (RAR) des BfR als auch der zusammenfassenden deutschsprachigen Stellungnahme durch Dritte sind derzeit Gegenstand eines laufenden Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln. Es geht bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung um grundsätzliche Fragen des Urheberrechts bei den wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen des BfR. Nach Abschluss des Verfahrens wird das BfR über eine Veröffentlichung der jetzt nach dem IFG angefragten deutschsprachigen Stellungnahme entscheiden. Das Addendum ist bereits seit 2015 in englischer Sprache auf der Homepage der EFSA veröffentlicht. Somit sind sämtliche fachliche Schlussfolgerungen öffentlich zugänglich. (BfR)
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