Gen-Petunien: Deutsche Untersuchungsbehörden bestätigen finnische Ergebnisse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestätigte am 22. Mai 2017 gentechnische Veränderungen in sechs der in Finnland identifizierten Petunien und berichtete über die Feststellung von Fremd-DNA in weiteren 20 Petunien mit anderen Handels- bzw. Züchternamen.

Gen-Petunien: Deutsche Untersuchungsbehörden bestätigen finnische Ergebnisse. Bild: GABOT.

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Die Überwachungsbehörden einiger Bundesländer haben Probenahmen in mehreren deutschen Betrieben entlang der Erzeugerkette angeordnet. In Laboruntersuchungen (PCR-Analysen) wurde geprüft, ob gentechnisch veränderte DNA-Abschnitte in den Proben nachweisbar sind. Die betroffenen Betriebe (Händler, Vermehrungsbetriebe oder Züchter) in Deutschland, die diese Petunien in ihrem Sortiment haben, sind angewiesen worden, die Pflanzen aus dem Verkehr zu nehmen und zu vernichten. Sie haben ihre Lieferanten und Abnehmer über die Befunde informiert.

Weitere GVO-Petunien identifiziert

Die in Finnland identifizierten Petuniensorten stammen aus Deutschland und aus den Niederlanden. Auch in den Niederlanden wurden die finnischen Ergebnisse für drei Sorten mittlerweile bestätigt. In drei weiteren Petunien mit anderen Handelsnamen wurden ebenfalls gentechnische Veränderungen identifiziert. Die Namen (Handels- oder Züchternamen) der in Deutschland und den Niederlanden identifizierten gentechnisch veränderten Petunien sind folgende:

African Sunset
Bingo Coral Blast
Bonnie Orange Bonnie Orange 15
Capella Red
Cascadias Red Lips
Charms Flame 2-140
Crazytunia Citrus Twist
Crazytunia Kabloom
Famous Electric Orange
Go!Tunia Orange
GS Hellorange
Happy Classic Orange Morn O-65
Happy Classic Yellow Orange Stripes O-82
Maui Sands
My Love Orange
Orange Star
Orange Yellow Center 749 (07336)
Orange Yellow Zone 225
Pegasus Orange
Pegasus Orange Morn
Pegasus Table Orange
Potunia Plus Papaya
Potunia Plus Red 2016
Sanguna Salmon
Sentunia (2.0) Gshell Orange Nr. 11-45
Sentunia 2.0 Rose Coral 315
Stars Yellow Orange
Viva Orange
Viva Fire
Viva Orange Vein

Am 16.05.2017 informierte das US amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) über Untersuchungen von orange, rot und lila blühenden Petunien. In mehreren auf dem Markt befindlichen Sorten wurden gentechnische Veränderungen identifiziert. Da diese Sorten auch in den USA keine Genehmigung haben, wurde der Handel als auch die Züchter aufgefordert, die betroffenen GVO-Petuniensorten aus dem Vertrieb zurückzuziehen bzw. zu vernichten.

Weiterer Aufklärungsbedarf und 100% Transparenz erforderlich

Betrachtet man den aktuellen Stand der betroffenen Sorten anhand der von GABOT erstellten Übersicht, so fällt auf, dass im Züchtungswesen ein munterer Handel mit Lizenzen erfolgt. Nur so ist es zu erklären, dass einzelne Sorten unter verschiedenen Namen im Handel erhältlich sind. Involviert sind bei Petunia vor allem Unternehmen aus Deutschland, Israel, den Niederlanden und den USA. Die Ermittlungsergebnisse des USDA sind hierbei offensichtlich bereits fortgeschritten. Daher kann es nur verwundern, dass die betroffenen Züchtungsunternehmen nicht die größtmögliche Offenheit und "100%ige Transparenz" walten lassen. Nur so lässt sich aber Unsicherheit bei Kunden vermeiden und verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen.

Ursprung der gentechnischen Veränderung weiterhin unklar

Als Quelle der gentechnischen Veränderung an Petunias werden aktuell mehrere Entwicklungswege verfolgt. Eine abschließende Erkenntnis liegt dem BVL bisher noch nicht vor. Nachgewiesen wurden bisher einige in gentechnisch veränderten Pflanzen häufig vorkommende Elemente (P-35S, P-nos, T-35S), ein Selektionsmarker (nptII) bzw. ein Konstrukt aus diesen (P-nos/nptII). Daneben konnte auch ein Konstrukt mit P-35S und einem Mais-Gen (A1) amplifiziert werden. Für den PCR-Nachweis stehen folgende validierte amtliche Untersuchungsverfahren (§28b GenTG) zur Verfügung (Stand 17.05.2017).

Untersuchungen zur molekularen Charakterisierung und Identifizierung des Ursprungs der gentechnisch veränderten Petunien sind weiterhin in Gang.

Das BVL stimmt mit weiteren zuständigen Behörden in der Bewertung überein, dass die aktuell verfügbaren Informationen keinen Anlass geben, aus dem Vorkommen der gentechnisch veränderten Petunien auf dem Markt Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt abzuleiten. Bei Petunien handelt es sich um einjährige Zierpflanzen. Weder die Pflanzen noch das Saatgut sind winterhart.

Im April 2017 hatte die finnische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Evira) gentechnische Veränderungen in orangeblühenden Petunien verschiedener Handelsnamen nachgewiesen (siehe auch Fachmeldung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 04.05.2017). 

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