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Gärtner Pötschke GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
Die Anmeldung kann über die eigens eingerichtete Verfahrensseite poetschke-inso.de erfolgen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Es liegt bereits jetzt Masseunzulänglichkeit vor (§§ 208, 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) Stellung zu nehmen.
Der überregional bekannte Pflanzengroßhändler Gärtner Pötschke GmbH hatte am Freitag, den 30.05.2025, beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Ein Investorenprozess wurde direkt am Anschluss gestartet, blieb aber offensichtlich erfolglos.
Die Gärtner Pötschke GmbH beschäftigte zuletzt 138 Mitarbeiter und hatte ein planerisches Umsatzvolumen von rund 30,0 Mio. Euro pro Jahr.

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