SpinTor: Notfallzulassung gegen Kirschessigfliege

Mehrere Notfallzulassungen für die Bekämpfung der Kirschessigfliege bei verschiedenen Kulturen.

Kirschessigfliegen. Bild: Pflanzenschutzdienst NRW.

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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bei den nachfolgenden Kulturen in folgenden Zeiträumen zum Einsatz gebracht werden, wobei die spezifischen Anwendungsbestimmungen zu berücksichtigen sind:

  • 1. Mai bis 28. August 2018: Süßkirsche, Sauerkirsche
  • 1. Juni bis 28. September 2018: Pfirsich, Aprikose
  • 15. Juni bis 12. Oktober 2018: Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Reneklode, Erdbeere

(Quelle: QS)

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