SpinTor: Teilwiderruf der Zulassung

Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor hinsichtlich der Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate und Endivien.

Das BVL hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor widerrufen. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad für die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien (Anwendungs-Nr. 005314-00/12-002) widerrufen.

Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Spinosad wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2022/1406 der Kommission wurden die RHG für einige Kulturen abgesenkt. Diese RHG können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o. g. Anwendungen widerrufen. (BVL)

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