BVL: Weitere Notfallzulassung für SpinTor

Das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) kann Dank einer weiteren Notfallzulassung jetzt weiter eingesetzt werden.

Schaden durch die Kirschessigfliege. Bild: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) erlassen. Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pfirsich und Aprikose zwischen dem 1. Juni und dem 28. September 2017 eingesetzt werden.

Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für den Einsatz von SpinTor gegen die Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirschen (Zeitraum: 1. Mai bis 28. August 2017) und in Pflaume, Zwetschge und Mirabelle (Zeitraum: 15. Juni bis 12. Oktober 2017) erteilt.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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