Kirschessigfliege: Mehrere Notfallzulassungen

Das BVL hat mehrere Notfallzulassungen für die Bekämpfung der Kirschessigfliege bei verschiedenen Kulturen erteilt.

Die Kirschessigfliege. Bild: Pflanzenschutzdienst NRW.

Anzeige

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor zur Bekämpfung der Kirschessigfliege erteilt.

Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Spinosad über die bestehende Zulassung hinaus bei den nachfolgenden Kulturen zur Bekämpfung von Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) in folgenden Zeiträumen zum Einsatz gebracht werden:

- Mai bis 22. September 2020: Süßkirsche, Sauerkirsche
- Juni bis 28. September 2020: Pfirsich, Aprikose
- Juni bis 12. Oktober 2020: Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode (BVL)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.