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Rheinland-Pfalz: EU-Hilfen für Frostschäden auf dem Weg
„Das Frostereignis im Frühjahr dieses Jahres hat vor allem Obst- und Weinbaubetriebe deutschlandweit sehr hart getroffen. Insbesondere in den nördlichen Regionen von Rheinland-Pfalz kam es zu existenzgefährdenden Ertragsausfällen. Die EU-Krisenbeihilfe Frost ist für diese Betriebe eine wichtige Unterstützung", sagte Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt.
„Unsere Weinbau- und Obstbetriebe geben Rheinland-Pfalz sein unverkennbares Gesicht. Es ist gut, dass die betroffenen Betriebe nun EU-Hilfen beantragen können. Die Branche braucht derzeit auf allen Ebenen Unterstützung, denn gerade die Lage auf dem Weinmarkt ist aktuell sehr angespannt", betonte Schmitt.
Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach EU-Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertragsrückgang mindestens 30% gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 Euro beläuft.
Für alle Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Rheinland-Pfalz übernimmt das Dienstleistungszentrum Mosel die Abwicklung des Antragsverfahrens. Mitarbeiter der Dienstleistungszentren Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Rheinpfalz unterstützen die Kollegen bei der Bearbeitung der Anträge, um angesichts der von der EU vorgegebenen kurzen Fristen die Auszahlung gewährleisten zu können.
Anträge können voraussichtlich ab Mitte November bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden.
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