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Probleme mit unbehandelten Holzpaletten
Das Gießener Regierungspräsidium warnt vor der Verwendung von Holzpaletten, die nicht den internationalen Import- und Export-Bestimmungen entsprechen. Weltweit bestehe die Gefahr der Zurückweisung solcher Sendungen an den Grenzen, und die anfallenden Kosten, etwa beim Rücktransport der Sendung (evtl. ganzer Container), könnten erheblich sein. Nach aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde zuletzt eine sehr große Zahl an Holzverpackungen aus Deutschland in Südamerika zurückgewiesen. Die betreffenden Länder befürchteten das Einschleppen von Schädlingen. Das Gießener RP, dessen Pflanzenschutzdienst für ganz Hessen zuständig ist, macht daher alle Außenhandel treibenden Unternehmen in Hessen auf diese Problematik aufmerksam.
Holzverpackungen unterliegen seit einiger Zeit strengen gesetzlichen Anforderungen. Diese gelten sowohl für den Export als auch für den Import aus der bzw. in die Europäische Union. Demnach müssen bei allen Sendungen, welche aus Drittländern (außer der Schweiz) in die EU gelangen, eventuelle Holzverpackungen (Paletten, Kisten, Stauholz etc.) zuvor thermisch behandelt worden sein. Dies, um im Holz versteckte Schadorganismen abzutöten, die sonst durch den globalen Handel weltweit verbreitet werden könnten. Es handelt sich z. B. um Larven von Holzwespen und Käfern oder um mikroskopisch kleine Fadenwürmer, so die RP-Fachleute.
Gemäß den Vorgaben des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) ist das Holz über 30 Minuten auf mindestens 56°C im Kern zu erhitzen und mit einer sogenannten IPPC- Markierung zu versehen. Nur autorisierte Betriebe dürfen diese Stempel führen. In Hessen ist für diese Autorisierung und entsprechende Betriebskontrollen der Pflanzenschutzdienst beim RP Gießen zuständig.
Diese Regeln gelten insbesondere auch für Reparaturen etwa von Paletten, betonen ausdrücklich die Gießener Fachleute. Werden Teile an IPPC-markierten Verpackungen ersetzt, dürfe auch dafür nur entsprechend behandeltes Holz verwendet werden – mit entsprechender Markierung durch den autorisierten Betrieb an jedem ersetzten Teil. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt, sich beim Palettenkauf deren sachgemäße Behandlung oder Reparatur bestätigen zu lassen, um ein „böses Erwachen“ an der Grenze des Drittlandes zu vermeiden. Fragen dazu beantwortet gern Wolfgang Willig vom RP-Pflanzenschutzdienst unter der Telefonnummer 0641/303-5221, heißt es abschließend. (rpg)

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