Niedersachsen: Blumen- und Pflanzenverkauf möglich

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht kaum Spielraum für Lockerungen, aber Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen.

Blumen und Pflanzen sollen in Niedersachsen wieder verkauft werden dürfen. Bild: GABOT.

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„Wir haben viel erreicht in langen Wochen des Lockdowns und sind heute in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 65 pro 100.000 Menschen in 7 Tagen. Das verdanken wir den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin und Teilen der Bundesregierung.

Weil weiter: „Gäbe es die neuen aggressiven Virusmutationen nicht und würden wir uns auch weiterhin konsequent der 50er Inzidenz nähern, könnten wir deutliche Lockerungen in Aussicht nehmen. Wir haben es jedoch mit Mutanten zu tun, die ansteckender sind als das ursprüngliche Virus und die sich dadurch sehr viel schneller ausbreiten. Vor diesem Hintergrund sind die Infektionszahlen leider immer noch zu hoch. Wir haben deshalb beschlossen, den Lockdown bundesweit bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Niemand hat doch etwas von einem Jo-Jo-Effekt – also wenn wir schnell lockern und dann ebenso schnell in eine dritte Welle laufen.“

Niedersachsen wird schon zum 13. Februar 2021 die bisherige Corona-Verordnung mit nur einigen wenigen Erleichterungen verlängern. Kinder bis sechs Jahren sollen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet werden, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel zugelassen werden, Friseure sollen – so die Einigung in der MPK – zum 1. März 2021 wieder öffnen dürfen.

Vor dem Hintergrund der deutlich aggressiveren Virusmutationen soll der nächste Öffnungsschritt laut MPK-Beschluss erst erfolgen, wenn bei einer stabilen landesweiten 7-Tages-Inzidenz höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfasst werden. Dann kämen Museen und Galerien, Einzelhandel und die übrigen körpernahen Dienstleistungen in Betracht. Im Einzelhandel soll zunächst eine Begrenzung von einem Kunden/einer Kundin pro 20 qm vorgesehen werden. Sofern benachbarte Gebiete stark voneinander abweichende Inzidenzen haben, sollen gemeinsame Vereinbarungen bei Lockerungen vorgesehen werden.

Stephan Weil: „Ich weiß, dass sich viele von den aktuellen Schließungen Betroffene schnellere Öffnungen gewünscht hätten. Besser sind aber verlässliche Perspektiven und Orientierungspunkte, wie sie etwa Niedersachsen in seinem Stufenplan vorsieht. Ich begrüße es deshalb, dass bis zur nächsten Besprechung von Bund und Ländern eine sichere und gerechte Perspektivstrategie erarbeitet werden soll. Wir brauchen transparente und nachvollziehbare Kriterien und eine Schrittigkeit für Lockerungen auch bei den Kontaktbeschränkungen, in der Kultur, im Sport, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe.

Eine größere Berechenbarkeit soll jedoch auch für eventuell wieder notwendige Verschärfungen erarbeitet werden. Weil: „Bei einem durch Mutationen ausgelösten schnellen Anstieg der Infektionszahlen, müssen wir auch früher auf die Bremse treten, damit der Bremsweg nicht zu lang wird.“

Ob und wann die nächsten Öffnungsschritte erfolgen können, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 3. März 2021 im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen unter besonderer Berücksichtigung der neuen Varianten entschieden werden. Ziel ist ein sicherer und gerechter Umgang mit der Pandemie und die Rückkehr zu mehr Normalität. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

Auch der Wirtschaftsverband Gartenbau meldet auf seiner Homepage, dass die Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen am 13.02.2021 wieder öffnen sollen dürfen. Für Schleswig-Holstein werde die Öffnung für den Gartenbau voraussichtlich zum 1. März erwartet. Für Hamburg und Bremen gäbe es noch keine Neuigkeiten. Das Land Niedersachsen hatte mit den Regierungen der Länder Bremen und Hamburg verhandelt, konnte aber offensichtlich keine Einigkeit erzielen.

Auch in Hessen dürfen Blumenläden und Blumenstände (auch auf Wochenmärkten), Floristen, Friedhofsgärtnereien und Gartenfachmärkte und Gärtnereien, soweit zulässige Sortimente überwiegen, ab dem 4. Februar wieder öffnen.

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