Baden-Württemberg: Floristfachgeschäft erhebt Normenkontrollklage

Ein Floristfachgeschäft in Baden-Württemberg erhebt eine Normenkontrollklage gegen Betriebsschließungen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Der floristische Fachhandel darf in Baden-Württemberg nicht öffnen. Bild: GABOT.

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Die Ankündigung der Öffnung von Friseurbetrieben sowie die Zustände (massive Sortimentserweiterung im Schnittblumen und Floristikbereich) in den Discountern und dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zum Valentinstag 2021 in Baden-Württemberg haben für die Floristmeisterinnen Martina Hamberger und Anja Walz vom Blumenteam Bäuerle aus Obersulm das Fass zum Überlaufen gebracht.

Floristfachgeschäfte müssen geschlossen haben, zulässig ist lediglich Lieferung und Abholung nach dem Click and Collect System, also nach vorheriger Bestellung. Und wie sah es im LEH aus? Entgegen der Beteuerung der Landesregierung, massive Sortimentserweiterungen nicht zuzulassen, wurden hier wahre Blumenparadiese aus dem Boden gestampft. Teilweise sogar mit Straußbinden auf Wunsch – und der Fachhandel muss geschlossen bleiben.

Bereits seit Beginn des ersten Lockdowns hat sich der Blumenfachhandel auf die Hygienemaßnahmen eingestellt. Spuckschutz, Einbahnstraßensystem, begrenzte Kundenzahl im Geschäft, alles haben die Floristfachgeschäfte erfolgreich und nachweisbar umgesetzt. Einen wissenschaftlichen Nachweis für eine erhöhte Ansteckungsgefahr im Einzelhandel liegt bis dato bundesweit nicht vor.

Die vielen Anschreiben des Fachverband Deutscher Floristen Baden-Württemberg (FDF B-W) an die Landesregierung in denen auf die offensichtliche Wettbewerbsverzerrung hingewiesen wurde, wurden von Ministerpräsident Kretschmann und Sozialminister Lucha noch nicht einmal beantwortet.

Als Mitglied des Vorstandes des Fachverband Deutscher Floristen Baden-Württemberg, sieht sich Frau Hamberger, mit Unterstützung des FDF B-W, nun verpflichtet gegen diese Ungleichbehandlung des Einzelhandels vorzugehen und hat daher Normenkontrollklage gegen die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhoben. (FDF B-W,Stuttgart)

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