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Greenyard: Solider Start mit anhaltendem Umsatzwachstum
Im ersten Quartal des vergangenen Jahres erzielte Greenyard bereits ein außergewöhnliches Wachstum von 11,9% (auf vergleichbarer Basis) im Vergleich zum Vorjahr. Das anhaltende Wachstum in diesem Jahr entspricht der erwarteten Wachstumsrate und beweist, dass Greenyard seinen Wachstumskurs nach dem deutlichen Anstieg im vergangenen Jahr fortsetzt.
Robuste Volumen im integrierten Kundenmodell im Frischesegment
Das Frischesegment wuchs in diesem Quartal flächenbereinigt um 1,7% bzw. auf berichteter Basis um 1,2% auf 970,2 Mio. Euro, gegenüber 959,0 Mio. Euro im Vorjahresquartal. Im ersten Quartal dieses Geschäftsjahres stammten 75% des Umsatzes aus dem integrierten Kundenmodell mit seinen Einzelhandelskunden, wodurch eine stabile Marge erzielt wurde.
Starker Kunden- und Produktmix im Segment Long Fresh
Das Segment Long Fresh verzeichnete erneut ein Wachstum von 5,4% im Vergleich zum Vorjahresquartal und stieg von 190,3 Mio. Euro auf 200,6 Mio. Euro. Das Kundensegment Food Service und Lebensmittelindustrie zieht seit der Lockerung der COVID-19-Sperrmaßnahmen langsam wieder an (auf 24% des Kundenportfolios, gegenüber 17% in den ersten drei Monaten des letzten Jahres). Darüber hinaus verbessert Greenyard seinen Produktmix: Convenience-Produkte und (frisches, tiefgekühltes) Obst sind in den ersten drei Monaten des Jahres auf 31% des Umsatzes im Segment Long Fresh angestiegen und entsprechen damit direkt der Nachfrage der Verbraucher.
Rückkauf eigener Aktien für Leistungspläne
Greenyard gab jetzt bekannt, dass sein Verwaltungsrat beschlossen hat, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 600.000 Aktien ab dem 31. August 2021 mit einer Laufzeit von 6 Monaten zu starten. Zusammen mit den bereits gehaltenen 1.363.854 eigenen Aktien könnte sich durch den Kauf die Zahl der eigenen Aktien auf rund 3,8% der Gesamtzahl der Aktien erhöhen.
Der Kauf dient ausschließlich dazu, die Verpflichtungen aus bestehenden Incentive-Plänen zu erfüllen.
Der Verwaltungsrat hat einen Vermittler mit einem Ermessensmandat ausgestattet, der dieses Mandat sowohl auf dem geregelten Markt als auch außerhalb des geregelten Marktes während der offenen und geschlossenen Perioden ausüben wird. Blockgeschäfte können auch während offener Perioden stattfinden. Wie in der Satzung von Greenyard vorgesehen, hat die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre am 15. September 2017 den Verwaltungsrat ermächtigt, Aktienrückkäufe zu genehmigen. Während der Laufzeit dieses Programms wird Greenyard den Markt in regelmäßigen Abständen über Pressemitteilungen über die Fortschritte informieren, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften. Das Aktienrückkaufprogramm kann jederzeit eingestellt werden. (Greenyard)

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