Gen-Petunien: Verbrauchern droht keine Gefahr

Die finnische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EVIRA) hat an orangefarbenen Petunien verschiedener Sorten gentechnische Veränderungen diagnostiziert.

Orange-rot blühende Petunien. Bild: GABOT.

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Der Ursprung dieser Sorten liegt vermutlich in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden. Derzeit laufen Untersuchungen der EU-Mitgliedsstaaten, um festzustellen, wie weit die gentechnisch veränderten Petunien auf den Markt gebracht wurden.

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) verweist auf die im Gentechnikgesetz festgelegten Regularien, von denen es kein Abweichen gibt. Er hat seinen Betrieben in der vergangenen Woche empfohlen, den Verkauf von orangefarbenen Petunien solange einzustellen, bis die Untersuchungsergebnisse der Behörden vorliegen und fordert absolute Transparenz und Kooperation mit den Behörden, um den Schaden zu minimieren.

Darüber hinaus weist der ZVG darauf hin, dass von den gentechnisch veränderten Petunien keine Gefahr für Verbraucher und Umwelt ausgeht.

Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen innerhalb der EU nur kultiviert und vermarktet werden, wenn sie ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Alle gentechnisch veränderten Produkte müssen als solche gekennzeichnet werden, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, diese zu erkennen. Für den Anbau von gentechnisch veränderten Petunien gibt es in Europa keine Zulassung. Gemäß § 38 des Gentechnikgesetzes ist das unerlaubte Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten und mit hohen Strafen belegt. (ZVG)

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