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Frankfurt: Zoll prüft Saisonarbeiter und Erntehelfer
Am 19. Juni 2020 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Rahmen der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) den Einsatz von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern in vier landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei waren 13 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Einsatz.
Die Arbeitsverhältnisse von 36 Personen wurden überprüft. Die Prüfung erfolgte verdachtsunabhängig. Im Fokus standen dabei sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Aspekte sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage waren die Kräfte des Zolls bei den Prüfungen mit Bediensteten der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zusammen vor Ort. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz.
In 18 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie sechs Mal der Verdacht auf Nichteinhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsabführungspflichten und Meldebestimmungen. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse dauert an.
Zusatzinformation
Die Kräfte des Zolls arbeiten im Rahmen der Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet.
Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnahmen von FKS und zuständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden. (Zoll)
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