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Zoll: Deckt Urkundenfälschung und Sozialbetrug auf
Nach Abschluss geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf und des Hauptzollamts Landshut gegen das Inhaberehepaar eines als GbR geführten landwirtschaftlichen Betriebs aus dem Landkreis Deggendorf verurteilte das zuständige Amtsgericht Deggendorf die beiden Angeklagten wegen Urkundenfälschung und Sozialbetrug zu Freiheitsstrafen von elf Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten. Die Vollstreckung der Strafen wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Im Rahmen einer Geschäftsprüfung im Jahr 2013 stellten Zöllner des Hauptzollamts Landshut - Dienstort Plattling - fest, dass die im Landwirtschaftsbetrieb eingesetzten osteuropäischen Erntehelfer den Sozialversicherungsträgern von der für die bürotechnische Abwicklung zuständigen Landwirtin als sogenannte kurzfristig Beschäftigte und somit sozialversicherungsfrei gemeldet wurden.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach der zum Tatzeitraum geltenden Rechtslage aber nur dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens zwei Monate oder auf 50 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Ob die Tätigkeit für den Erntehelfer nicht berufsmäßig und dadurch sozialversicherungsfrei ist, hat der Arbeitgeber bereits vor Beschäftigungsbeginn anhand vorgegebener Fragebögen, die von den Saisonarbeitskräften auszufüllen und von den Behörden in deren Heimatstaat zu bestätigen sind, zu beurteilen.
Im vorliegenden Fall hatte die Verurteilte die Angaben auf den Fragebögen eigenmächtig verändert oder ergänzt, um die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vorzutäuschen und die falsch getätigten Anmeldungen zur Sozialversicherung zu verschleiern.
Unterstützung holte sich die Verurteilte bei einem Osteuropäer, der im Heimatland der Saisonarbeiter unrechtmäßig mit den amtlichen Stempeln versehene Blanko-Formulare besorgte. Diese Blanko-Formulare versah die Verurteilte anschließend mit Hilfe von Kopierer und Drucker mit den amtlichen Bestätigungen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit im Heimatland, um so "formelle Nachweise" für Sozialversicherungsfreiheit zu generieren.
Über einen Zeitraum von neun Monaten hatte das Landwirtspaar dadurch die Sozialkassen um fast 120.000 Euro geschädigt.
Im Juni 2014 wurde gegen die 65-jährige Landwirtin ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und im Weiteren auf Tatverdacht der Urkundenfälschung eingeleitet.
Der 66-jährige Ehemann, der sich hauptsächlich um die Abläufe auf dem Feld und die Arbeitseinteilung kümmerte, übernahm auch Verhandlungen mit den Arbeitnehmern und wusste über die Anmeldevoraussetzungen Bescheid. Die vom Gericht für ihn auf elf Monate bemessene Freiheitsstrafe wurde wegen seiner günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt.
Die Gesamtfreiheitsstrafe der Ehefrau wurde wegen besonderer Umstände ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Für das Gericht maßgeblich waren hierfür das kooperative und geständige Verhalten sowie die vollständige Begleichung des Schadens.
Der Osteuropäer wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, die ebenfalls für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. (zoll)
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