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Zoll: Schaden von rund 310.000 Euro aufgedeckt
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ergaben, dass Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens aus dem Landkreis Emsland zwischen den Jahren 2010 und 2015 Arbeitnehmer beschäftigten, ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 225.000 Euro sowie dem Finanzamt von circa 85.000 Euro entstanden.
Bei ihrer Prüfung stellten die Zöllner fest, dass die Geschäftsführer eine Vielzahl von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung als geringfügig Beschäftigte anmeldeten, obwohl sie einen Arbeitslohn von mehr als 450 Euro erhielten. Den über die 450-Euro-Grenze hinausgehenden Lohn konnten sie an ihre Arbeitnehmer auszahlen, indem sie die Auszahlungsbeträge auf Arbeitnehmer verbuchten, die ausschließlich nur auf dem Papier in ihrem Unternehmen beschäftigt waren.
Zusätzlich wurden die sozialversicherungspflichtigen Sachbezüge für die freien Unterkünfte der polnischen Mitarbeiter nicht in voller Höhe abgeführt.
Aufgrund ihrer umfassenden Geständnisse und der vollständigen Begleichung des Schadens wurden die Verfahren durch das Amtsgericht Osnabrück gegen eine Auflage von 50.000 Euro für gemeinnützige Zwecke eingestellt. (ZOLL)
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