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FloraHolland: 3 Jahre Haft nach Unterschlagung
Der ehemalige Royal FloraHolland-Mitarbeiter, der mehr als 4,3 Mio. Euro gestohlen hat, wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt, davon 1 Jahr auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren. Das Gericht in Den Haag hat ein entsprechendes gefällt; das Strafmaß entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Neun Monate lang konnte der 28-Jährige durch eine Reihe von betrügerischen Handlungen mehr als 4,3 Mio. Euro unbemerkt auf sein eigenes Bankkonto überweisen. Er überwies das Geld dann auf andere Konten für Glücksspiele. Infolgedessen war er auch schuldig, diesen Betrag gewaschen zu haben. Der Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers von mehr als 4,3 Mio. Euro wurde mit der Auferlegung einer Entschädigungsmaßnahme zusammen mit der maximalen einjährigen Wiederbeschaffungshaft zugesprochen.
Der Verurteilte wurde zu einen Reihe von besonderen Bedingungen wie Meldepflicht beim Bewährungsdienst, ambulante Pflicht zur Behandlung seiner Spielsucht, Verbot der Teilnahme an Glücksspielen und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet, um sicherzustellen, dass Guthaben auf Glücksspielkonten auf seinen Arbeitgeber übertragen werden.
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