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BVL: Notfallzulassungen für Karate Zeon und Beloukha
Das Insektizid Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) darf über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) sowie gegen die Grüne Reiswanze (Nezara viridula) an Birnen vom 25. März bis zum 22. Juli 2019 zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus hat das BVL eine weitere Notfallzulassung für Karate Zeon zur Bekämpfung der Grünen Futterwanze (Lygocoris pabulinus) an Äpfeln erlassen. Diese gilt für den Zeitraum vom 8. April bis zum 5. August 2019. Die zugelassene Menge wird auf 22,5 Liter, ausreichend für etwa 300 ha Starkbefallsflächen, begrenzt.
Vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 ist der Einsatz des Herbizides Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern an Stein- und Kernobst zulässig. (BVL)
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