BVL: Anwendung von Karate Zeon und KUSTI wiederrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 26. Januar 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon (Zulassungsnummer 024675-00), auch vertrieben als KUSTI (024675-60), zur Anwendung an Salaten.

Anwendung von Karate Zeon und KUSTI an Salat wiederrufen. Bild: BVL.

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Die Anwendungen von Karate Zeon und KUSTI sind damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten. (BVL)

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