BVL: Notfallgenehmigung für KARATE ZEON gegen Kirschessigfliege

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallgenehmigung für das Insektizid KARATE ZEON gegen die Kirschessigfliege in mehreren Kulturen erlassen.

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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallgenehmigung für das Insektizid KARATE ZEON gegen die Kirschessigfliege in mehreren Kulturen erlassen. Danach ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 5. August bis zum 3. Dezember 2016 gegen Kirschessigfliegen an Zwetschge, Pflaume, Mirabelle, Pfirsich und Aprikose zulässig. Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter
www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_genehmigungen_node.html

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