BVL: Notfallgenehmigung für KARATE ZEON

Das BVL hat für KARATE ZEON eine Notfallzulassung für den Einsatz gegen die Kirschessigfliege erteilt.

Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) ist mit den bekannten Fruchtfliegen oder Essigfliegen verwandt. Bild: Pflanzenschutzdienst NRW.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für KARATE ZEON (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege erteilt.

Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus gegen Kirschessigfliegen an in Himbeere und Brombeere vom 30. Juni bis zum 27. Oktober 2020 eingesetzt werden.

Im Juni diesen Jahres hatte das BVL bereits eine Notfallzulassungen für Karate Zeon zur Bekämpfung der Kirschessigfliege an mehreren Kulturen erteilt.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html. (BVL)

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