BVL: Notfallzulassung für Beloukha

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Beloukha erlassen.

Beloukha an Kernobst erlaubt. Bild: GABOT.

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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Pflanzenschutzmittel Beloukha mit dem Wirkstoff Pelargonsäure zur Bekämpfung des Wurzelschossers an Kern- und Steinobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 22. August bis zum 19. Dezember 2017.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (BVL)

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