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BVL: Notfallzulassungen für Curatio und Asulox
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zwei befristete Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Curatio und Asulox erlassen.
Das Kontaktfungizid Curation (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) darf auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit sowie die Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt vom 26. Juli bis zum 23. November 2019.
Für das Herbizid Asulox (Wirkstoff: Asulam) hat das BVL eine befriste Notfallzulassung vom 22. Juli bis zum 18. November 2019 erlassen. Diese gilt für die Bekämpfung von Unkräutern, wie Senecio und Polygonum, im Spinat- und Kräuteranbau.
Weitere Details zu beiden Notfallzulassungen sowie Informationen zu weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL unter www.bvl.bund.de. (BVL)
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