BVL: Notfallzulassungen für Karate Zeon

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) erteilt.

Karate Zeon hat jetzt zwei Notfallzulassungen erhalten. Bild: GABOT.

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Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus gegen Grüne Futterwanzen und Rotbeinige Baumwanzen an Apfel-, Birne-, Süß- und Sauerkirsche im Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2023 eingesetzt werden.

Zusätzlich ist der Einsatz von Karate Zeon zur Bekämpfung von Grünen Stink- und Reiswanzen, Grauen Gartenwanzen, Marmorierten Baumwanzen sowie Beerenwanzen an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche zulässig. Die betreffende Notfallzulassung für diese Anwendungen gilt vom 1. Mai bis zum 28. August 2023.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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