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BMEL: Verbot des Neonikotinoids Thiacloprid
In Brüssel fand am 20. Mai eine erste Erörterung im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung statt.
Dazu die Ministerin: „Der Wirkstoff Thiacloprid gilt nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen als gesundheitlich bedenklich und schädlich für den Naturhaushalt, unter anderem auch für Bestäuber. Risikobewertungen der zuständigen Behörden verdeutlichen das. Meine Haltung war hier immer klar: Solche Wirkstoffe müssen vom Markt. Auf europäischer Ebene werde ich mich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dieses Neonikotinoid keine Genehmigung mehr erhält, seine Anwendung schnellstmöglich verboten wird.“
Hintergrund
Auf europäischer Ebene hat Bundesministerin Julia Klöckner bereits vergangenes Jahr für ein Verbot der drei bienenschädlichen Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland gestimmt und deutlich gemacht, dass es in Deutschland keine Notfallzulassungen bei der Zuckerrübenbeizung dieser Wirkstoffe geben wird. Auch wenn dies in anderen Mitgliedstaaten der EU abweichend praktiziert wird. (BMEL)
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