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BVL: Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid die Zulassung so geändert, dass in bestimmten Kulturen die Anwendung in der Blütezeit nicht mehr zulässig ist.
Bei dem Pflanzenschutzmittel Calypso (Zulassungsnummer 024714-00) wurde ebenfalls für verschiedene Anwendungen der Anwendungszeitpunkt so eingeschränkt, dass die Anwendung während der Blüte nicht mehr zulässig ist. Für Anwendungen in Kernobst, Apfel, Sauerkirsche und Süßkirsche ist der Anwendungszeitpunkt nun auf das Intervall von BBCH-Stadium 71 bis 81 festgelegt (statt wie bisher 60 bis 81 bzw. 67 bis 81). Die Anwendungen vor der Blüte bleiben in diesen Kulturen unverändert. Für Freilandanwendungen in Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Erdbeere, Brombeere, Himbeere, Johannisbeerartigem Beerenobst, Ziergehölzen und Zierpflanzen gilt der Zusatz "ausgenommen Blütezeit".
Die genannten Änderungen sind ab sofort zu beachten. (BVL)
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