Bayer: Entscheidung der Jury in Glyphosat-Prozess im US-Bundesstaat Kalifornien

Im Fall Pilliod vs. Monsanto, einem Prozess vor dem Superior Court des Bundesstaates Kalifornien für den Bezirk Alameda, hat die Jury ein Urteil zugunsten der Kläger gefällt.

Das Bayer-Kreuz bei Nacht. Bild: Bayer AG.

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Dies ist der erste Glyphosat-Fall im Rahmen der sogenannten „Judicial Council Coordinated Proceedings“ (JCCP), einem konsolidierten Verfahren vor einem bundesstaatlichen Gericht in Kalifornien. Bayer ist von der Entscheidung der Jury enttäuscht und wird Rechtsmittel dagegen einlegen. Das Jury-Urteil steht in direktem Widerspruch zu der Einschätzung der US-Umweltschutzbehörde EPA, die erst vergangenen Monat im Rahmen der vorläufigen Zulassungsüberprüfung veröffentlicht wurde. Nach Auffassung der EPA sowie weiterer führender Regulierungsbehörden sind glyphosatbasierte Produkte bei sachgerechter Anwendung sicher und Glyphosat ist nicht krebserregend. Diese Einschätzungen basieren auf Erkenntnissen aus 40 Jahren umfangreicher wissenschaftlicher Forschung.

"Wir haben großes Mitgefühl für Herrn und Frau Pilliod. Die Beweislage in diesem Fall ist jedoch eindeutig: Beide Kläger hatten eine lange Historie von Vorerkrankungen, die bekanntermaßen erhebliche Risikofaktoren für eine Erkrankung am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) darstellen. Zudem ist bei den meisten NHL-Erkrankungen die Ursache nicht bekannt. Zur Bejahung der Kausalität in diesem Fall hätte die Jury feststellen müssen, dass die Krebserkrankungen der Kläger ohne den Einsatz von glyphosatbasierten Herbiziden nicht eingetreten wären. Für eine solche Schlussfolgerung gibt es allerdings keine verlässlichen wissenschaftlichen Nachweise."

Der Kontrast zwischen dem Urteil und der Schlussfolgerung der EPA, dass es „keine Risiken für die öffentliche Gesundheit durch die derzeit zugelassene Verwendung von Glyphosat“ gibt, könnte nicht stärker sein. Die Schlussfolgerung der EPA basiert auf Auswertungen einer Datenbank mit mehr als 800 Studien zu Glyphosat und den glyphosatbasierten Herbiziden von Bayer, die sich auf die Gesundheit von Menschen und Säugetieren beziehen. Im Rahmen ihrer Bewertung zum Krebsrisiko von 2017 untersuchte die Behörde darüber hinaus auch zahlreiche Studien aus der öffentlich verfügbaren Literatur.

Im Gegensatz dazu präsentierten die Kläger der Jury in diesem Fall gezielt ausgesuchte Ergebnisse aus einem Bruchteil der insgesamt verfügbaren Studien. Die präsentierten Studien wiesen erhebliche Defizite auf: So wurde beispielsweise nicht danach unterschieden, welche anderen Pflanzenschutzmittel die Anwender verwendeten. Zudem waren die Ergebnisse nicht statistisch signifikant, bezogen nur eine sehr kleine Gruppe von Anwendern ein oder sind mit dem gesamten Spektrum wissenschaftlicher Erkenntnisse generell unvereinbar. Die Kläger haben sich zudem in erheblichem Umfang auf die Einschätzung der International Agency for Research on Cancer (IARC) aus dem Jahr 2015 bezogen. Wie die EPA jedoch feststellte, war ihre Bewertung des Krebsrisikos „robuster“ und „transparenter“ als die Bewertung der IARC, die nur auf einer Teilmenge der von der EPA berücksichtigten Studien basiert. Die Bewertung der IARC bleibt eine Einzelmeinung, die nicht im Einklang steht mit den Auffassungen internationaler Gesundheitsbehörden und wissenschaftlicher Einrichtungen.

Das Jury-Urteil in diesem Fall hat keinen Einfluss auf zukünftige Verfahren. Jedes Verfahren ist auf der Basis der jeweiligen Umstände und rechtlichen Bedingungen gesondert zu betrachten. Es wird zudem einige Zeit dauern, bis dieser gesamte Verfahrenskomplex abgeschlossen ist. Bislang hat noch kein Fall die Berufung durchlaufen, bei der wichtige rechtlich relevante Entscheidungen der Verfahren bewertet werden. Bayer wird seine Rechtsstrategie auf dem Weg in die nächste Phase dieses Verfahrenskomplexes fortlaufend evaluieren und weiterentwickeln. Diese nächste Phase wird gekennzeichnet sein durch einen stärkeren Fokus auf sogenannte Post-Trial Motions, die Durchführung von Berufungsverfahren sowie weiterer Verfahren an unterschiedlichen Verhandlungsorten.

Glyphosatbasierte Produkte der Marke Roundup™ werden seit mehr als 40 Jahren weltweit sicher und erfolgreich verwendet. Für Landwirte stellen sie ein wichtiges Instrument dar, mit dessen Hilfe die Versorgung mit Agrarprodukten sichergestellt werden kann. Gleichzeitig tragen sie zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bei, indem sie eine Reduzierung von Bodenbearbeitung, Bodenerosion und CO2-Emissionen ermöglichen. Regulierungsbehörden weltweit beurteilen glyphosatbasierte Herbizide bei sachgemäßer Verwendung als sicher. Es gibt umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen über Glyphosat und glyphosatbasierte Herbizide von Bayer. Darunter sind mehr als 800 Studien, die im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren bei der US-Umweltschutzbehörde EPA, den europäischen und anderen Regulierungsbehörden eingereicht wurden und die bestätigen, dass diese Produkte bei sachgemäßer Verwendung sicher sind. Darüber hinaus fand die 2018 veröffentlichte, vom unabhängigen National Cancer Institute unterstützte Agricultural Health Study (AHS) – die größte und aktuellste epidemiologische Studie, die über 50.000 Anwender von Pflanzenschutzmitteln mehr als 20 Jahre lang begleitetekeinen Zusammenhang zwischen glyphosatbasierten Herbiziden und Krebs. Ergänzend dazu prüfte die EPA nach der IARC-Bewertung mehr als 100 als relevant eingeschätzte Studien und stufte Glyphosat in die bestmögliche Bewertungskategorie als „wahrscheinlich nicht krebserregend für Menschen“ ein. Die Entscheidung dieser Behörde von Ende April 2019 im Rahmen der vorläufigen Zulassungsüberprüfung von Glyphosat bestätigte außerdem erneut, dass „es keine Risiken für die öffentliche Gesundheit gibt, wenn Glyphosat entsprechend seiner derzeitigen Gebrauchsanweisung verwendet wird, und dass Glyphosat nicht krebserregend ist“. (Bayer)

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