IVA: Nationale Glyphosat-Verbote unvereinbar mit EU-Recht

Ein vollständiges Verbot von glyphosathaltigen Pflanzen­schutzmitteln verstößt gegen Europarecht. Eine Studie aus Österreich stellt die Rechtmäßigkeit des Ausstiegsbeschlusses in Frage.

Der gemeinsame Rechtsrahmen für die Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln lässt Alleingänge nicht zu. Bild: GABOT.

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Ein vollständiges Verbot von glyphosathaltigen Pflanzen­schutzmitteln durch einzelne Mitgliedstaaten verstößt gegen Europarecht. Zu diesem Fazit kommt der Endbericht des interdisziplinären Forschungsprojekts „Nationale Machbar­keitsstudie zum Glyphosatausstieg“ der Universität für Bodenkultur in Wien, der unmittelbar vor dem entsprechenden Beschluss im österreichischen Nationalrat veröffentlicht wurde.

Nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) ist die Argumentation der Wissenschaftler klar und deutlich. „Seit zehn Jahren haben wir in Europa einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln – mit den weltweit strengsten Anforderungen an die Sicherheit der Wirkstoffe. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung war es, durch die Harmonisierung den Binnenmarkt zu stärken und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern“, kommentiert Ursula Lüttmer-Ouazane, Vorsitzende des IVA-Fach­bereichs Pflanzenschutz. „Von einem neuerlichen Flickenteppich aus nationalen Sonderregelungen hat niemand einen Vorteil, am allerwenigsten die Produzenten in der Landwirtschaft“.

Link zur „Nationale Machbarkeitsstudie zum Glyphosatausstieg“: www.bmnt.gv.at/land/land-bbf/Forschung/machbarkeitsstudie.html

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