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SVLFG: Mehr Leistungen beschlossen
Die Satzung der SVLFG wurde um zusätzliche Leistungen erweitert. Bei einzelnen Leistungen im Bereich der Schwangerschaftsvorsorge, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Hautkrebsvorsorge und der professionellen Zahnreinigung kann die LKK nun Zuschüsse gewähren. „Mit dieser Maßnahme wollen wir die LKK familienpolitisch noch besser aufstellen. Die Zufriedenheit unserer Versicherten ist uns sehr wichtig“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung Henner Braach.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des seit dem 19. Oktober neu zusammengesetzten Versichertenparlaments stand die Feststellung des Haushaltsplans, der 2018 ein Gesamtvolumen von rund 7,36 Mrd. Euro aufweist.
Weiteres Thema der Vertreterversammlung war die aufgrund der Sozialwahlen notwendig gewordene Neubesetzung der Ausschüsse. Zu besetzen waren auch die neu installierten Fachausschüsse für die Sparten Pflanzenbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft/Jagd und Gartenbau. Sie nehmen ab dem 1. Januar 2018 ihre Arbeit auf und sollen die Selbstverwaltungsorgane fachbezogen beraten. (SVLFG)
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SVLFG: Mehr Leistungen beschlossen
Die Satzung der SVLFG wurde um zusätzliche Leistungen erweitert. Bei einzelnen Leistungen im Bereich der Schwangerschaftsvorsorge, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Hautkrebsvorsorge und der professionellen Zahnreinigung kann die LKK nun Zuschüsse gewähren. „Mit dieser Maßnahme wollen wir die LKK familienpolitisch noch besser aufstellen. Die Zufriedenheit unserer Versicherten ist uns sehr wichtig“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung Henner Braach.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des seit dem 19. Oktober neu zusammengesetzten Versichertenparlaments stand die Feststellung des Haushaltsplans, der 2018 ein Gesamtvolumen von rund 7,36 Mrd. Euro aufweist.
Weiteres Thema der Vertreterversammlung war die aufgrund der Sozialwahlen notwendig gewordene Neubesetzung der Ausschüsse. Zu besetzen waren auch die neu installierten Fachausschüsse für die Sparten Pflanzenbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft/Jagd und Gartenbau. Sie nehmen ab dem 1. Januar 2018 ihre Arbeit auf und sollen die Selbstverwaltungsorgane fachbezogen beraten. (SVLFG)
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